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Satz
BGB 1837. 3 Das Familiengericht kann den Vormund und den Gegenvormund zur Befolgung seiner Anordnungen durch Festsetzung von Zwangsgeld anhalten . Gegen das Jugendamt oder einen Verein wird kein Zwangsgeld festgesetzt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1837. 3
Das
Familiengericht
kann
den
Vormund
und
den
Gegenvormund
zur
Befolgung
seiner
Anordnungen
durch
Festsetzung
von
Zwangsgeld
anhalten
.
Gegen
das
Jugendamt
oder
einen
Verein
wird
kein
Zwangsgeld
festgesetzt
.