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Satz
BGB 1836d Der Mündel gilt als mittellos , wenn er den Aufwendungsersatz oder die Vergütung aus seinem einzusetzenden Einkommen oder Vermögen 1. nicht oder nur zum Teil oder nur in Raten oder 2. nur im Wege gerichtlicher Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen aufbringen kann .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1836d
Der
Mündel
gilt
als
mittellos
,
wenn
er
den
Aufwendungsersatz
oder
die
Vergütung
aus
seinem
einzusetzenden
Einkommen
oder
Vermögen
1.
nicht
oder
nur
zum
Teil
oder
nur
in
Raten
oder
2.
nur
im
Wege
gerichtlicher
Geltendmachung
von
Unterhaltsansprüchen
aufbringen
kann
.
Englisch
BGB 1836d The ward is deemed to be destitute if , with regard to the compensation for expenses or the payment from his income or property to be applied , he cannot raise it or can raise it only in part or in instalments or he can raise it only by the judicial assertion of maintenance claims .