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Satz
BGB 1836. 2 Trifft das Gericht keine Feststellung nach Absatz 1 Satz 2 , so kann es dem Vormund und aus besonderen Gründen auch dem Gegenvormund gleichwohl eine angemessene Vergütung bewilligen , soweit der Umfang oder die Schwierigkeit der vormundschaftlichen Geschäfte dies rechtfertigen ; dies gilt nicht , wenn der Mündel mittellos ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1836. 2
Trifft
das
Gericht
keine
Feststellung
nach
Absatz
1
Satz
2 ,
so
kann
es
dem
Vormund
und
aus
besonderen
Gründen
auch
dem
Gegenvormund
gleichwohl
eine
angemessene
Vergütung
bewilligen
,
soweit
der
Umfang
oder
die
Schwierigkeit
der
vormundschaftlichen
Geschäfte
dies
rechtfertigen
;
dies
gilt
nicht
,
wenn
der
Mündel
mittellos
ist
.
Englisch
BGB 1836. 2 Where the court does not make a finding under subsection ( 1 ) sentence 2 , it may nevertheless grant to the guardian , and for special reasons also to the supervisory guardian , a reasonable payment if the extent or the difficulty of the guardianship transactions justifies this ; this does not apply if the ward is destitute .