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DeutschBGB 1835a. 4 Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung erlischt , wenn er nicht binnen drei Monaten nach Ablauf des Jahres , in dem der Anspruch entsteht , geltend gemacht wird ; die Geltendmachung des Anspruchs beim Familiengericht gilt auch als Geltendmachung gegenüber dem Mündel .
EnglischBGB 1835a. 4 The claim to reimbursement for expenses expires if it is not asserted within three months after the end of the year in which the claim arises ; the assertion of the claim at the family court is also deemed to be an assertion vis-à-vis the ward .