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Satz
BGB 1835a. 2 Die Aufwandsentschädigung ist jährlich zu zahlen , erstmals ein Jahr nach Bestellung des Vormunds .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1835a. 2
Die
Aufwandsentschädigung
ist
jährlich
zu
zahlen
,
erstmals
ein
Jahr
nach
Bestellung
des
Vormunds
.
Englisch
BGB 1835a. 2 The reimbursement for expenses is to be paid annually , for the first time one year after the appointment of the guardian .