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Satz
BGB 1835a. 1 Zur Abgeltung seines Anspruchs auf Aufwendungsersatz kann der Vormund als Aufwandsentschädigung für jede Vormundschaft , für die ihm keine Vergütung zusteht , einen Geldbetrag verlangen , der für ein Jahr dem Neunzehnfachen dessen entspricht , was einem Zeugen als Höchstbetrag der Entschädigung für eine Stunde versäumter Arbeitszeit ( § 22 des Justizvergütungs - und - entschädigungsgesetzes ) gewährt werden kann ( Aufwandsentschädigung ) . Hat der Vormund für solche Aufwendungen bereits Vorschuss oder Ersatz erhalten , so verringert sich die Aufwandsentschädigung entsprechend .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1835a. 1
Zur
Abgeltung
seines
Anspruchs
auf
Aufwendungsersatz
kann
der
Vormund
als
Aufwandsentschädigung
für
jede
Vormundschaft
,
für
die
ihm
keine
Vergütung
zusteht
,
einen
Geldbetrag
verlangen
,
der
für
ein
Jahr
dem
Neunzehnfachen
dessen
entspricht
,
was
einem
Zeugen
als
Höchstbetrag
der
Entschädigung
für
eine
Stunde
versäumter
Arbeitszeit
( § 22
des
Justizvergütungs
-
und
-
entschädigungsgesetzes
)
gewährt
werden
kann
(
Aufwandsentschädigung
) .
Hat
der
Vormund
für
solche
Aufwendungen
bereits
Vorschuss
oder
Ersatz
erhalten
,
so
verringert
sich
die
Aufwandsentschädigung
entsprechend
.
Englisch
BGB 1835a. 1 For the discharge of his claim to compensation for expenses , the guardian , as reimbursement for expenses , may demand , for each guardianship for which he is not entitled to payment , a sum of money which for one year corresponds to nineteen times the amount that may be granted to a witness as the maximum amount of reimbursement for one lost working hour ( section 22 of the Court Payment and Reimbursement Act [ Justizvergütungs - und - entschädigungsgesetz ] ) ( reimbursement for expenses ) . If the guardian has already received an advance payment or compensation for such outlays , the reimbursement for expenses is correspondingly reduced .