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Satz
BGB 1835. 5 Das Jugendamt oder ein Verein kann als Vormund oder Gegenvormund für Aufwendungen keinen Vorschuss und Ersatz nur insoweit verlangen , als das einzusetzende Einkommen und Vermögen des Mündels ausreicht . Allgemeine Verwaltungskosten einschließlich der Kosten nach Absatz 2 werden nicht ersetzt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1835. 5
Das
Jugendamt
oder
ein
Verein
kann
als
Vormund
oder
Gegenvormund
für
Aufwendungen
keinen
Vorschuss
und
Ersatz
nur
insoweit
verlangen
,
als
das
einzusetzende
Einkommen
und
Vermögen
des
Mündels
ausreicht
.
Allgemeine
Verwaltungskosten
einschließlich
der
Kosten
nach
Absatz
2
werden
nicht
ersetzt
.
Englisch
BGB 1835. 5 The youth welfare office or an association , as guardian or supervisory guardian , may require no advance payment and may require reimbursement only to the extent that the income and property of the ward to be applied is sufficient . General management costs including the costs under subsection ( 2 ) are not reimbursed .