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Satz
BGB 1835. 1a Das Familiengericht kann eine von Absatz 1 Satz 3 abweichende Frist von mindestens zwei Monaten bestimmen . In der Fristbestimmung ist über die Folgen der Versäumung der Frist zu belehren . Die Frist kann auf Antrag vom Familiengericht verlängert werden . Der Anspruch erlischt , soweit er nicht innerhalb der Frist beziffert wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1835. 1a
Das
Familiengericht
kann
eine
von
Absatz
1
Satz
3
abweichende
Frist
von
mindestens
zwei
Monaten
bestimmen
.
In
der
Fristbestimmung
ist
über
die
Folgen
der
Versäumung
der
Frist
zu
belehren
.
Die
Frist
kann
auf
Antrag
vom
Familiengericht
verlängert
werden
.
Der
Anspruch
erlischt
,
soweit
er
nicht
innerhalb
der
Frist
beziffert
wird
.
Englisch
BGB 1835. 1a The family court may lay down a period deviating from subsection ( 1 ) sentence 3 of a minimum of two months . The fixing of the period must contain information on the consequences of failure to observe the time limit . On application , the period may be extended by the family court . The claim expires to the extent that it is not quantified within the period .