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Satz
BGB 1835. 1 Macht der Vormund zum Zwecke der Führung der Vormundschaft Aufwendungen , so kann er nach den für den Auftrag geltenden Vorschriften der §§ 669 , 670 von dem Mündel Vorschuss oder Ersatz verlangen ; für den Ersatz von Fahrtkosten gilt die in § 5 des Justizvergütungs - und - entschädigungsgesetzes für Sachverständige getroffene Regelung entsprechend . Das gleiche Recht steht dem Gegenvormund zu . Ersatzansprüche erlöschen , wenn sie nicht binnen 15 Monaten nach ihrer Entstehung gerichtlich geltend gemacht werden ; die Geltendmachung des Anspruchs beim Familiengericht gilt dabei auch als Geltendmachung gegenüber dem Mündel .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1835. 1
Macht
der
Vormund
zum
Zwecke
der
Führung
der
Vormundschaft
Aufwendungen
,
so
kann
er
nach
den
für
den
Auftrag
geltenden
Vorschriften
der
§§ 669 , 670
von
dem
Mündel
Vorschuss
oder
Ersatz
verlangen
;
für
den
Ersatz
von
Fahrtkosten
gilt
die
in
§ 5
des
Justizvergütungs
-
und
-
entschädigungsgesetzes
für
Sachverständige
getroffene
Regelung
entsprechend
.
Das
gleiche
Recht
steht
dem
Gegenvormund
zu
.
Ersatzansprüche
erlöschen
,
wenn
sie
nicht
binnen
15
Monaten
nach
ihrer
Entstehung
gerichtlich
geltend
gemacht
werden
;
die
Geltendmachung
des
Anspruchs
beim
Familiengericht
gilt
dabei
auch
als
Geltendmachung
gegenüber
dem
Mündel
.
Englisch
BGB 1835. 1 If the guardian , for the purpose of conducting the guardianship , incurs outlays , then under the provisions applying to mandate of sections 669 and 670 he may require an advance or reimbursement from the ward ; the reimbursement of travelling expenses is governed by the arrangement made for experts in section 5 of the Court Payment and Reimbursement Act [ Justizvergütungs - und - entschädigungsgesetz ] with the necessary modifications . The supervisory guardian has the same right . Claims for reimbursement are extinguished if they are not asserted at court within fifteen months after they arise ; here , the assertion of the claim at the family court is also deemed to be an assertion vis-à-vis the ward .