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Satz
BGB 1832 Soweit der Vormund zu einem Rechtsgeschäft der Genehmigung des Gegenvormunds bedarf , finden die Vorschriften der §§ 1828 bis 1831 entsprechende Anwendung ; abweichend von § 1829 Abs . 2 beträgt die Frist für die Mitteilung der Genehmigung des Gegenvormunds zwei Wochen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1832
Soweit
der
Vormund
zu
einem
Rechtsgeschäft
der
Genehmigung
des
Gegenvormunds
bedarf
,
finden
die
Vorschriften
der
§§ 1828
bis
1831
entsprechende
Anwendung
;
abweichend
von
§ 1829
Abs
. 2
beträgt
die
Frist
für
die
Mitteilung
der
Genehmigung
des
Gegenvormunds
zwei
Wochen
.