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Satz
BGB 1812. 3 Ist ein Gegenvormund nicht vorhanden , so tritt an die Stelle der Genehmigung des Gegenvormunds die Genehmigung des Familiengerichts , sofern nicht die Vormundschaft von mehreren Vormündern gemeinschaftlich geführt wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1812. 3
Ist
ein
Gegenvormund
nicht
vorhanden
,
so
tritt
an
die
Stelle
der
Genehmigung
des
Gegenvormunds
die
Genehmigung
des
Familiengerichts
,
sofern
nicht
die
Vormundschaft
von
mehreren
Vormündern
gemeinschaftlich
geführt
wird
.
Englisch
BGB 1812. 3 If there is no supervisory guardian , the approval of the family court takes the place of the approval of the supervisory guardian , except to the extent that the guardianship is conducted by more than one guardian jointly .