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Satz
BGB 1804 Der Vormund kann nicht in Vertretung des Mündels Schenkungen machen . Ausgenommen sind Schenkungen , durch die einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1804
Der
Vormund
kann
nicht
in
Vertretung
des
Mündels
Schenkungen
machen
.
Ausgenommen
sind
Schenkungen
,
durch
die
einer
sittlichen
Pflicht
oder
einer
auf
den
Anstand
zu
nehmenden
Rücksicht
entsprochen
wird
.