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Satz
BGB 1803. 3 Zu einer Abweichung von den Anordnungen , die ein Dritter bei einer Zuwendung unter Lebenden getroffen hat , ist , solange er lebt , seine Zustimmung erforderlich und genügend . Die Zustimmung des Dritten kann durch das Familiengericht ersetzt werden , wenn der Dritte zur Abgabe einer Erklärung dauernd außerstande oder sein Aufenthalt dauernd unbekannt ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1803. 3
Zu
einer
Abweichung
von
den
Anordnungen
,
die
ein
Dritter
bei
einer
Zuwendung
unter
Lebenden
getroffen
hat
,
ist
,
solange
er
lebt
,
seine
Zustimmung
erforderlich
und
genügend
.
Die
Zustimmung
des
Dritten
kann
durch
das
Familiengericht
ersetzt
werden
,
wenn
der
Dritte
zur
Abgabe
einer
Erklärung
dauernd
außerstande
oder
sein
Aufenthalt
dauernd
unbekannt
ist
.
Englisch
BGB 1803. 3 For a deviation from the instructions made by a third party at the time of a disposition inter vivos , the approval of the third party , during his lifetime , is necessary and sufficient . The approval of the third party may be substituted by the family court if the third party is permanently unable to make a declaration or the abode of the third party is permanently unknown .