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Satz
BGB 1801. 2 Hat das Jugendamt oder ein Verein als Vormund über die Unterbringung des Mündels zu entscheiden , so ist hierbei auf das religiöse Bekenntnis oder die Weltanschauung des Mündels und seiner Familie Rücksicht zu nehmen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1801. 2
Hat
das
Jugendamt
oder
ein
Verein
als
Vormund
über
die
Unterbringung
des
Mündels
zu
entscheiden
,
so
ist
hierbei
auf
das
religiöse
Bekenntnis
oder
die
Weltanschauung
des
Mündels
und
seiner
Familie
Rücksicht
zu
nehmen
.
Englisch
BGB 1801. 2 If the youth welfare office or an association as guardian has to decide on the accommodation of the ward , then in this connection the religious denomination or the ideology of the ward and of his family are to be taken into account .