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Satz
BGB 1797. 3 Bestimmungen , die der Vater oder die Mutter für die Entscheidung von Meinungsverschiedenheiten zwischen den von ihnen benannten Vormündern und für die Verteilung der Geschäfte unter diese nach Maßgabe des § 1777 getroffen hat , sind von dem Familiengericht zu befolgen , sofern nicht ihre Befolgung das Interesse des Mündels gefährden würde .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1797. 3
Bestimmungen
,
die
der
Vater
oder
die
Mutter
für
die
Entscheidung
von
Meinungsverschiedenheiten
zwischen
den
von
ihnen
benannten
Vormündern
und
für
die
Verteilung
der
Geschäfte
unter
diese
nach
Maßgabe
des
§ 1777
getroffen
hat
,
sind
von
dem
Familiengericht
zu
befolgen
,
sofern
nicht
ihre
Befolgung
das
Interesse
des
Mündels
gefährden
würde
.
Englisch
BGB 1797. 3 Provisions which the father or the mother has made for the determination of differences of opinion between the guardians named by them and for the distribution of the transactions among them in accordance with section 1777 must be followed by the family court except to the extent that pursuing them would endanger the interest of the ward .