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Satz
BGB 1795. 1 Der Vormund kann den Mündel nicht vertreten : 1. bei einem Rechtsgeschäft zwischen seinem Ehegatten , seinem Lebenspartner oder einem seiner Verwandten in gerader Linie einerseits und dem Mündel andererseits , es sei denn , dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht , 2. bei einem Rechtsgeschäft , das die Übertragung oder Belastung einer durch Pfandrecht , Hypothek , Schiffshypothek oder Bürgschaft gesicherten Forderung des Mündels gegen den Vormund oder die Aufhebung oder Minderung dieser Sicherheit zum Gegenstand hat oder die Verpflichtung des Mündels zu einer solchen Übertragung , Belastung , Aufhebung oder Minderung begründet , 3. bei einem Rechtsstreit zwischen den in Nummer 1 bezeichneten Personen sowie bei einem Rechtsstreit über eine Angelegenheit der in Nummer 2 bezeichneten Art .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1795. 1
Der
Vormund
kann
den
Mündel
nicht
vertreten
: 1.
bei
einem
Rechtsgeschäft
zwischen
seinem
Ehegatten
,
seinem
Lebenspartner
oder
einem
seiner
Verwandten
in
gerader
Linie
einerseits
und
dem
Mündel
andererseits
,
es
sei
denn
,
dass
das
Rechtsgeschäft
ausschließlich
in
der
Erfüllung
einer
Verbindlichkeit
besteht
, 2.
bei
einem
Rechtsgeschäft
,
das
die
Übertragung
oder
Belastung
einer
durch
Pfandrecht
,
Hypothek
,
Schiffshypothek
oder
Bürgschaft
gesicherten
Forderung
des
Mündels
gegen
den
Vormund
oder
die
Aufhebung
oder
Minderung
dieser
Sicherheit
zum
Gegenstand
hat
oder
die
Verpflichtung
des
Mündels
zu
einer
solchen
Übertragung
,
Belastung
,
Aufhebung
oder
Minderung
begründet
, 3.
bei
einem
Rechtsstreit
zwischen
den
in
Nummer
1
bezeichneten
Personen
sowie
bei
einem
Rechtsstreit
über
eine
Angelegenheit
der
in
Nummer
2
bezeichneten
Art
.
Englisch
BGB 1795. 1 The guardian may not represent the ward : in a legal transaction between his spouse , his civil partner or one of his lineal relatives on the one hand and the ward on the other hand , unless the legal transaction consists solely in the performance of an obligation , in a legal transaction the subject of which is the transfer or encumbrance of a claim of the ward against the guardian secured by pledge , mortgage , ship mortgage or suretyship or the cancellation or reduction of this security or which creates an obligation of the ward to effect such a transfer , encumbrance , cancellation or reduction , in a legal dispute between the persons designated in no . 1 and in a legal dispute on a matter of the kind designated in no . 2.