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Satz
BGB 1791a. 3 Der Verein bedient sich bei der Führung der Vormundschaft einzelner seiner Mitglieder oder Mitarbeiter ; eine Person , die den Mündel in einem Heim des Vereins als Erzieher betreut , darf die Aufgaben des Vormunds nicht ausüben . Für ein Verschulden des Mitglieds oder des Mitarbeiters ist der Verein dem Mündel in gleicher Weise verantwortlich wie für ein Verschulden eines verfassungsmäßig berufenen Vertreters .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1791a. 3
Der
Verein
bedient
sich
bei
der
Führung
der
Vormundschaft
einzelner
seiner
Mitglieder
oder
Mitarbeiter
;
eine
Person
,
die
den
Mündel
in
einem
Heim
des
Vereins
als
Erzieher
betreut
,
darf
die
Aufgaben
des
Vormunds
nicht
ausüben
.
Für
ein
Verschulden
des
Mitglieds
oder
des
Mitarbeiters
ist
der
Verein
dem
Mündel
in
gleicher
Weise
verantwortlich
wie
für
ein
Verschulden
eines
verfassungsmäßig
berufenen
Vertreters
.
Englisch
BGB 1791a. 3 In conducting the guardianship , the association avails itself of individual members or employees of the association ; a person who cares for the ward as an educator in a home of the association may not exercise the tasks of the guardian . The association is answerable to the ward for the fault of the member or of the employee in the same way as for the fault of an agent appointed under its constitution .