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Satz
BGB 1791a. 1 Ein rechtsfähiger Verein kann zum Vormund bestellt werden , wenn er vom Landesjugendamt hierzu für geeignet erklärt worden ist . Der Verein darf nur zum Vormund bestellt werden , wenn eine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person nicht vorhanden ist oder wenn er nach § 1776 als Vormund berufen ist ; die Bestellung bedarf der Einwilligung des Vereins .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1791a. 1
Ein
rechtsfähiger
Verein
kann
zum
Vormund
bestellt
werden
,
wenn
er
vom
Landesjugendamt
hierzu
für
geeignet
erklärt
worden
ist
.
Der
Verein
darf
nur
zum
Vormund
bestellt
werden
,
wenn
eine
als
ehrenamtlicher
Einzelvormund
geeignete
Person
nicht
vorhanden
ist
oder
wenn
er
nach
§ 1776
als
Vormund
berufen
ist
;
die
Bestellung
bedarf
der
Einwilligung
des
Vereins
.
Englisch
BGB 1791a. 1 An association having legal personality may be appointed guardian if it has been declared to be suitable for this by the Land youth welfare office . The association may be appointed guardian only if a person suitable as voluntary sole guardian is not available or if it is designated as guardian under section 1776 ; the appointment requires the consent of the association .