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Satz
BGB 1787. 2 Erklärt das Familiengericht die Ablehnung für unbegründet , so hat der Ablehnende , unbeschadet der ihm zustehenden Rechtsmittel , die Vormundschaft auf Erfordern des Familiengerichts vorläufig zu übernehmen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1787. 2
Erklärt
das
Familiengericht
die
Ablehnung
für
unbegründet
,
so
hat
der
Ablehnende
,
unbeschadet
der
ihm
zustehenden
Rechtsmittel
,
die
Vormundschaft
auf
Erfordern
des
Familiengerichts
vorläufig
zu
übernehmen
.
Englisch
BGB 1787. 2 If the family court declares that the refusal is unjustified , the person who refused , notwithstanding the appeals to which he is entitled , must provisionally assume the guardianship at the request of the family court .