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Satz
BGB 1786. 1 Die Übernahme der Vormundschaft kann ablehnen : 1. ein Elternteil , welcher zwei oder mehr noch nicht schulpflichtige Kinder überwiegend betreut oder glaubhaft macht , dass die ihm obliegende Fürsorge für die Familie die Ausübung des Amts dauernd besonders erschwert , 2. wer das 60. Lebensjahr vollendet hat , 3. wem die Sorge für die Person oder das Vermögen von mehr als drei minderjährigen Kindern zusteht , 4. wer durch Krankheit oder durch Gebrechen verhindert ist , die Vormundschaft ordnungsmäßig zu führen , 5. wer wegen Entfernung seines Wohnsitzes von dem Sitz des Familiengerichts die Vormundschaft nicht ohne besondere Belästigung führen kann , 6. ( weggefallen ) 7. wer mit einem anderen zur gemeinschaftlichen Führung der Vormundschaft bestellt werden soll , 8. wer mehr als eine Vormundschaft , Betreuung oder Pflegschaft führt ; die Vormundschaft oder Pflegschaft über mehrere Geschwister gilt nur als eine ; die Führung von zwei Gegenvormundschaften steht der Führung einer Vormundschaft gleich .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1786. 1
Die
Übernahme
der
Vormundschaft
kann
ablehnen
: 1.
ein
Elternteil
,
welcher
zwei
oder
mehr
noch
nicht
schulpflichtige
Kinder
überwiegend
betreut
oder
glaubhaft
macht
,
dass
die
ihm
obliegende
Fürsorge
für
die
Familie
die
Ausübung
des
Amts
dauernd
besonders
erschwert
, 2.
wer
das
60.
Lebensjahr
vollendet
hat
, 3.
wem
die
Sorge
für
die
Person
oder
das
Vermögen
von
mehr
als
drei
minderjährigen
Kindern
zusteht
, 4.
wer
durch
Krankheit
oder
durch
Gebrechen
verhindert
ist
,
die
Vormundschaft
ordnungsmäßig
zu
führen
, 5.
wer
wegen
Entfernung
seines
Wohnsitzes
von
dem
Sitz
des
Familiengerichts
die
Vormundschaft
nicht
ohne
besondere
Belästigung
führen
kann
, 6. (
weggefallen
) 7.
wer
mit
einem
anderen
zur
gemeinschaftlichen
Führung
der
Vormundschaft
bestellt
werden
soll
, 8.
wer
mehr
als
eine
Vormundschaft
,
Betreuung
oder
Pflegschaft
führt
;
die
Vormundschaft
oder
Pflegschaft
über
mehrere
Geschwister
gilt
nur
als
eine
;
die
Führung
von
zwei
Gegenvormundschaften
steht
der
Führung
einer
Vormundschaft
gleich
.
Englisch
BGB 1786. 1 The assumption of the guardianship may be refused by the following : a parent who principally cares for two or more children who are not yet of school age or credibly establishes that the care for the family for which he is responsible permanently makes the exercise of the office particularly difficult , a person who has reached the age of sixty , a person who has the care for the person or the property of more than three minor children , a person who as the result of illness or of infirmity is prevented from conducting the guardianship properly , a person who , because of the distance of his residence from the seat of the family court , cannot conduct the guardianship without particular inconvenience ,