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Satz
BGB 1784. 1 Ein Beamter oder Religionsdiener , der nach den Landesgesetzen einer besonderen Erlaubnis zur Übernahme einer Vormundschaft bedarf , soll nicht ohne die vorgeschriebene Erlaubnis zum Vormund bestellt werden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1784. 1
Ein
Beamter
oder
Religionsdiener
,
der
nach
den
Landesgesetzen
einer
besonderen
Erlaubnis
zur
Übernahme
einer
Vormundschaft
bedarf
,
soll
nicht
ohne
die
vorgeschriebene
Erlaubnis
zum
Vormund
bestellt
werden
.
Englisch
BGB 1784. 1 An official or church officer , who under Land legislation needs a special authorisation to assume a guardianship , should not be appointed guardian without the prescribed authorisation .