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Satz
BGB 1782. 1 Zum Vormund soll nicht bestellt werden , wer durch Anordnung der Eltern des Mündels von der Vormundschaft ausgeschlossen ist . Haben die Eltern einander widersprechende Anordnungen getroffen , so gilt die Anordnung des zuletzt verstorbenen Elternteils .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1782. 1
Zum
Vormund
soll
nicht
bestellt
werden
,
wer
durch
Anordnung
der
Eltern
des
Mündels
von
der
Vormundschaft
ausgeschlossen
ist
.
Haben
die
Eltern
einander
widersprechende
Anordnungen
getroffen
,
so
gilt
die
Anordnung
des
zuletzt
verstorbenen
Elternteils
.
Englisch
BGB 1782. 1 A person should not be appointed a guardian who has been excluded from the guardianship by a direction of the parents of the ward . If the parents have given directions that contradict each other , the direction of the parent who died later applies .