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DeutschBGB 1779. 3 Das Familiengericht soll bei der Auswahl des Vormunds Verwandte oder Verschwägerte des Mündels hören , wenn dies ohne erhebliche Verzögerung und ohne unverhältnismäßige Kosten geschehen kann . Die Verwandten und Verschwägerten können von dem Mündel Ersatz ihrer Auslagen verlangen ; der Betrag der Auslagen wird von dem Familiengericht festgesetzt .
EnglischBGB 1779. 3 In selecting the guardian , the family court should hear relatives by blood or marriage of the ward if this can be done without substantial delay and without disproportionate costs . The relatives by blood and marriage may require reimbursement of their expenses from the ward ; the amount of the expenses is specified by the family court .