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Satz
BGB 1779. 3 Das Familiengericht soll bei der Auswahl des Vormunds Verwandte oder Verschwägerte des Mündels hören , wenn dies ohne erhebliche Verzögerung und ohne unverhältnismäßige Kosten geschehen kann . Die Verwandten und Verschwägerten können von dem Mündel Ersatz ihrer Auslagen verlangen ; der Betrag der Auslagen wird von dem Familiengericht festgesetzt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1779. 3
Das
Familiengericht
soll
bei
der
Auswahl
des
Vormunds
Verwandte
oder
Verschwägerte
des
Mündels
hören
,
wenn
dies
ohne
erhebliche
Verzögerung
und
ohne
unverhältnismäßige
Kosten
geschehen
kann
.
Die
Verwandten
und
Verschwägerten
können
von
dem
Mündel
Ersatz
ihrer
Auslagen
verlangen
;
der
Betrag
der
Auslagen
wird
von
dem
Familiengericht
festgesetzt
.
Englisch
BGB 1779. 3 In selecting the guardian , the family court should hear relatives by blood or marriage of the ward if this can be done without substantial delay and without disproportionate costs . The relatives by blood and marriage may require reimbursement of their expenses from the ward ; the amount of the expenses is specified by the family court .