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Satz
BGB 1777. 2 Der Vater kann für ein Kind , das erst nach seinem Tode geboren wird , einen Vormund benennen , wenn er dazu berechtigt sein würde , falls das Kind vor seinem Tode geboren wäre .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1777. 2
Der
Vater
kann
für
ein
Kind
,
das
erst
nach
seinem
Tode
geboren
wird
,
einen
Vormund
benennen
,
wenn
er
dazu
berechtigt
sein
würde
,
falls
das
Kind
vor
seinem
Tode
geboren
wäre
.
Englisch
BGB 1777. 2 The father may name a guardian for a child that is born only after his death where he would be entitled to do this if the child had been born before his death .