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Satz
BGB 1773. 1 Ein Minderjähriger erhält einen Vormund , wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht oder wenn die Eltern weder in den die Person noch in den das Vermögen betreffenden Angelegenheiten zur Vertretung des Minderjährigen berechtigt sind .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1773. 1
Ein
Minderjähriger
erhält
einen
Vormund
,
wenn
er
nicht
unter
elterlicher
Sorge
steht
oder
wenn
die
Eltern
weder
in
den
die
Person
noch
in
den
das
Vermögen
betreffenden
Angelegenheiten
zur
Vertretung
des
Minderjährigen
berechtigt
sind
.
Englisch
BGB 1773. 1 A minor is given a guardian if he is not subject to parental custody or if the parents are not entitled to represent the minor either in matters affecting the person or in matters affecting property .