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Satz
BGB 1772. 1 Das Familiengericht kann beim Ausspruch der Annahme eines Volljährigen auf Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden bestimmen , dass sich die Wirkungen der Annahme nach den Vorschriften über die Annahme eines Minderjährigen oder eines verwandten Minderjährigen richten ( §§ 1754 bis 1756 ) , wenn a)ein minderjähriger Bruder oder eine minderjährige Schwester des Anzunehmenden von dem Annehmenden als Kind angenommen worden ist oder gleichzeitig angenommen wird oder b)der Anzunehmende bereits als Minderjähriger in die Familie des Annehmenden aufgenommen worden ist oder c)der Annehmende das Kind seines Ehegatten annimmt oder d)der Anzunehmende in dem Zeitpunkt , in dem der Antrag auf Annahme bei dem Familiengericht eingereicht wird , noch nicht volljährig ist . Eine solche Bestimmung darf nicht getroffen werden , wenn ihr überwiegende Interessen der Eltern des Anzunehmenden entgegenstehen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1772. 1
Das
Familiengericht
kann
beim
Ausspruch
der
Annahme
eines
Volljährigen
auf
Antrag
des
Annehmenden
und
des
Anzunehmenden
bestimmen
,
dass
sich
die
Wirkungen
der
Annahme
nach
den
Vorschriften
über
die
Annahme
eines
Minderjährigen
oder
eines
verwandten
Minderjährigen
richten
( §§ 1754
bis
1756 ) ,
wenn
a)ein
minderjähriger
Bruder
oder
eine
minderjährige
Schwester
des
Anzunehmenden
von
dem
Annehmenden
als
Kind
angenommen
worden
ist
oder
gleichzeitig
angenommen
wird
oder
b)der
Anzunehmende
bereits
als
Minderjähriger
in
die
Familie
des
Annehmenden
aufgenommen
worden
ist
oder
c)der
Annehmende
das
Kind
seines
Ehegatten
annimmt
oder
d)der
Anzunehmende
in
dem
Zeitpunkt
,
in
dem
der
Antrag
auf
Annahme
bei
dem
Familiengericht
eingereicht
wird
,
noch
nicht
volljährig
ist
.
Eine
solche
Bestimmung
darf
nicht
getroffen
werden
,
wenn
ihr
überwiegende
Interessen
der
Eltern
des
Anzunehmenden
entgegenstehen
.
Englisch
BGB 1772. 1 The family court may , when pronouncing the adoption of a person of full age , on the application of the adoptive parent and of the person to be adopted , rule that the effects of the adoption are based on the provisions on the adoption of a minor or of a related minor ( sections 1754 to 1756 ) if a)a minor who is the brother or the sister of the person to be adopted has been adopted by the adoptive parent or is adopted at the same time or b)the person to be adopted was taken into the family of the adoptive parent when he was a minor or c)the adoptive parent adopts the child of his spouse or d)the person to be adopted is not yet of full age at the time at which the application for adoption is filed with the family court . Such a provision may not be made if overriding interests of the parents of the person to be adopted are inconsistent with it .