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Satz
BGB 1770. 3 Der Annehmende ist dem Angenommenen und dessen Abkömmlingen vor den leiblichen Verwandten des Angenommenen zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1770. 3
Der
Annehmende
ist
dem
Angenommenen
und
dessen
Abkömmlingen
vor
den
leiblichen
Verwandten
des
Angenommenen
zur
Gewährung
des
Unterhalts
verpflichtet
.
Englisch
BGB 1770. 3 The adoptive parent is obliged to pay maintenance to the person adopted and the descendants of the person adopted before the blood relatives of the person adopted .