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Satz
BGB 1770. 1 Die Wirkungen der Annahme eines Volljährigen erstrecken sich nicht auf die Verwandten des Annehmenden . Der Ehegatte oder Lebenspartner des Annehmenden wird nicht mit dem Angenommenen , dessen Ehegatte oder Lebenspartner wird nicht mit dem Annehmenden verschwägert .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1770. 1
Die
Wirkungen
der
Annahme
eines
Volljährigen
erstrecken
sich
nicht
auf
die
Verwandten
des
Annehmenden
.
Der
Ehegatte
oder
Lebenspartner
des
Annehmenden
wird
nicht
mit
dem
Angenommenen
,
dessen
Ehegatte
oder
Lebenspartner
wird
nicht
mit
dem
Annehmenden
verschwägert
.
Englisch
BGB 1770. 1 The effects of the adoption of a person of full age do not extend to the relatives of the adoptive parent . The spouse or civil partner of the adoptive parent does not become a relative by marriage of the person adopted , and the spouse or civil partner of the person adopted does not become a relative by marriage of the adoptive parent .