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Satz
BGB 1765. 3 Ist der durch die Annahme erworbene Name zum Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen geworden , so hat das Familiengericht auf gemeinsamen Antrag der Ehegatten oder Lebenspartner mit der Aufhebung anzuordnen , dass die Ehegatten oder Lebenspartner als Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen den Geburtsnamen führen , den das Kind vor der Annahme geführt hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1765. 3
Ist
der
durch
die
Annahme
erworbene
Name
zum
Ehenamen
oder
Lebenspartnerschaftsnamen
geworden
,
so
hat
das
Familiengericht
auf
gemeinsamen
Antrag
der
Ehegatten
oder
Lebenspartner
mit
der
Aufhebung
anzuordnen
,
dass
die
Ehegatten
oder
Lebenspartner
als
Ehenamen
oder
Lebenspartnerschaftsnamen
den
Geburtsnamen
führen
,
den
das
Kind
vor
der
Annahme
geführt
hat
.
Englisch
BGB 1765. 3 If the name acquired as a result of the adoption has become the family name or civil partnership name , the family court , upon the joint application of the spouses or civil partners , must order , together with the cancellation , that the spouses or civil partners use as their family name or civil partnership name the birth name which the child used before the adoption .