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Satz
BGB 1763. 3 Das Annahmeverhältnis darf nur aufgehoben werden , a)wenn in dem Falle des Absatzes 2 der andere Ehegatte oder wenn ein leiblicher Elternteil bereit ist , die Pflege und Erziehung des Kindes zu übernehmen , und wenn die Ausübung der elterlichen Sorge durch ihn dem Wohl des Kindes nicht widersprechen würde oder b)wenn die Aufhebung eine erneute Annahme des Kindes ermöglichen soll .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1763. 3
Das
Annahmeverhältnis
darf
nur
aufgehoben
werden
,
a)wenn
in
dem
Falle
des
Absatzes
2
der
andere
Ehegatte
oder
wenn
ein
leiblicher
Elternteil
bereit
ist
,
die
Pflege
und
Erziehung
des
Kindes
zu
übernehmen
,
und
wenn
die
Ausübung
der
elterlichen
Sorge
durch
ihn
dem
Wohl
des
Kindes
nicht
widersprechen
würde
oder
b)wenn
die
Aufhebung
eine
erneute
Annahme
des
Kindes
ermöglichen
soll
.
Englisch
BGB 1763. 3 The adoption relationship may only be cancelled a)if , in the case of subsection ( 2 ) , the other spouse or if a natural parent is prepared to take on the care and upbringing of the child , and if the exercise of parental custody by that spouse would not be inconsistent with the best interests of the child or b)if the cancellation is intended to make it possible for the child to be adopted again .