kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1762. 2 Der Antrag kann nur innerhalb eines Jahres gestellt werden , wenn seit der Annahme noch keine drei Jahre verstrichen sind . Die Frist beginnt a)in den Fällen des § 1760 Abs . 2 Buchstabe a mit dem Zeitpunkt , in dem der Erklärende zumindest die beschränkte Geschäftsfähigkeit erlangt hat oder in dem dem gesetzlichen Vertreter des geschäftsunfähigen Annehmenden oder des noch nicht 14 Jahre alten oder geschäftsunfähigen Kindes die Erklärung bekannt wird ; b)in den Fällen des § 1760 Abs . 2 Buchstaben b , c mit dem Zeitpunkt , in dem der Erklärende den Irrtum oder die Täuschung entdeckt ; c)in dem Falle des § 1760 Abs . 2 Buchstabe d mit dem Zeitpunkt , in dem die Zwangslage aufhört ; d)in dem Falle des § 1760 Abs . 2 Buchstabe e nach Ablauf der in § 1747 Abs . 2 Satz 1 bestimmten Frist ; e)in den Fällen des § 1760 Abs . 5 mit dem Zeitpunkt , in dem dem Elternteil bekannt wird , dass die Annahme ohne seine Einwilligung erfolgt ist . Die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206 , 210 sind entsprechend anzuwenden .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1762. 2
Der
Antrag
kann
nur
innerhalb
eines
Jahres
gestellt
werden
,
wenn
seit
der
Annahme
noch
keine
drei
Jahre
verstrichen
sind
.
Die
Frist
beginnt
a)in
den
Fällen
des
§ 1760
Abs
. 2
Buchstabe
a
mit
dem
Zeitpunkt
,
in
dem
der
Erklärende
zumindest
die
beschränkte
Geschäftsfähigkeit
erlangt
hat
oder
in
dem
dem
gesetzlichen
Vertreter
des
geschäftsunfähigen
Annehmenden
oder
des
noch
nicht
14
Jahre
alten
oder
geschäftsunfähigen
Kindes
die
Erklärung
bekannt
wird
;
b)in
den
Fällen
des
§ 1760
Abs
. 2
Buchstaben
b , c
mit
dem
Zeitpunkt
,
in
dem
der
Erklärende
den
Irrtum
oder
die
Täuschung
entdeckt
;
c)in
dem
Falle
des
§ 1760
Abs
. 2
Buchstabe
d
mit
dem
Zeitpunkt
,
in
dem
die
Zwangslage
aufhört
;
d)in
dem
Falle
des
§ 1760
Abs
. 2
Buchstabe
e
nach
Ablauf
der
in
§ 1747
Abs
. 2
Satz
1
bestimmten
Frist
;
e)in
den
Fällen
des
§ 1760
Abs
. 5
mit
dem
Zeitpunkt
,
in
dem
dem
Elternteil
bekannt
wird
,
dass
die
Annahme
ohne
seine
Einwilligung
erfolgt
ist
.
Die
für
die
Verjährung
geltenden
Vorschriften
der
§§ 206 , 210
sind
entsprechend
anzuwenden
.
Englisch
BGB 1762. 2 The application may only be made within one year if less than three years have passed since the adoption . The period commences a)in the cases of section 1760 ( 2 ) letter a , at the time when the declarer has attained at least limited capacity to contract or when the legal representative of the adoptive parent who is not capable of contracting or of the child that is not yet fourteen years old or is incapable of contracting becomes aware of the declaration ; b)in the cases of section 1760 ( 2 ) letters b and c , at the time when the declarer discovers the mistake or the deceit ; c)in the case of section 1760 ( 2 ) letter d , at the time when the position of constraint ends ; d)in the case of section 1760 ( 2 ) letter e , at the end of the period laid down in section 1747 ( 2 ) sentence 1 ; e)in the cases of section 1760 ( 5 ) , at the time when the parent becomes aware that the adoption took place without his consent . The provisions of section 206 and 210 that apply to limitation apply with the necessary modifications .