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Satz
BGB 1761. 2 Das Annahmeverhältnis darf nicht aufgehoben werden , wenn dadurch das Wohl des Kindes erheblich gefährdet würde , es sei denn , dass überwiegende Interessen des Annehmenden die Aufhebung erfordern .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1761. 2
Das
Annahmeverhältnis
darf
nicht
aufgehoben
werden
,
wenn
dadurch
das
Wohl
des
Kindes
erheblich
gefährdet
würde
,
es
sei
denn
,
dass
überwiegende
Interessen
des
Annehmenden
die
Aufhebung
erfordern
.
Englisch
BGB 1761. 2 The adoption relationship may not be cancelled if as a result of this the best interests of the child would be substantially endangered , unless overriding interests of the adoptive parent require the cancellation .