kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1761. 1 Das Annahmeverhältnis kann nicht aufgehoben werden , weil eine erforderliche Einwilligung nicht eingeholt worden oder nach § 1760 Abs . 2 unwirksam ist , wenn die Voraussetzungen für die Ersetzung der Einwilligung beim Ausspruch der Annahme vorgelegen haben oder wenn sie zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Aufhebungsantrag vorliegen ; dabei ist es unschädlich , wenn eine Belehrung oder Beratung nach § 1748 Abs . 2 nicht erfolgt ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1761. 1
Das
Annahmeverhältnis
kann
nicht
aufgehoben
werden
,
weil
eine
erforderliche
Einwilligung
nicht
eingeholt
worden
oder
nach
§ 1760
Abs
. 2
unwirksam
ist
,
wenn
die
Voraussetzungen
für
die
Ersetzung
der
Einwilligung
beim
Ausspruch
der
Annahme
vorgelegen
haben
oder
wenn
sie
zum
Zeitpunkt
der
Entscheidung
über
den
Aufhebungsantrag
vorliegen
;
dabei
ist
es
unschädlich
,
wenn
eine
Belehrung
oder
Beratung
nach
§ 1748
Abs
. 2
nicht
erfolgt
ist
.
Englisch
BGB 1761. 1 The adoption relationship may not be cancelled because a necessary consent has not been obtained or is ineffective under section 1760 ( 2 ) if the requirements for the substitution of the consent were satisfied when the adoption was pronounced or if they are satisfied at the time of the decision on the application for cancellation ; in this connection , there are no detrimental effects if there was no instruction or advice under section 1748 ( 2 ) .