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Satz
BGB 1760. 2 Der Antrag oder eine Einwilligung ist nur dann unwirksam , wenn der Erklärende a)zur Zeit der Erklärung sich im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit befand , wenn der Antragsteller geschäftsunfähig war oder das geschäftsunfähige oder noch nicht 14 Jahre alte Kind die Einwilligung selbst erteilt hat , b)nicht gewusst hat , dass es sich um eine Annahme als Kind handelt , oder wenn er dies zwar gewusst hat , aber einen Annahmeantrag nicht hat stellen oder eine Einwilligung zur Annahme nicht hat abgeben wollen oder wenn sich der Annehmende in der Person des anzunehmenden Kindes oder wenn sich das anzunehmende Kind in der Person des Annehmenden geirrt hat , c)durch arglistige Täuschung über wesentliche Umstände zur Erklärung bestimmt worden ist , d)widerrechtlich durch Drohung zur Erklärung bestimmt worden ist , e)die Einwilligung vor Ablauf der in § 1747 Abs . 2 Satz 1 bestimmten Frist erteilt hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1760. 2
Der
Antrag
oder
eine
Einwilligung
ist
nur
dann
unwirksam
,
wenn
der
Erklärende
a)zur
Zeit
der
Erklärung
sich
im
Zustand
der
Bewusstlosigkeit
oder
vorübergehenden
Störung
der
Geistestätigkeit
befand
,
wenn
der
Antragsteller
geschäftsunfähig
war
oder
das
geschäftsunfähige
oder
noch
nicht
14
Jahre
alte
Kind
die
Einwilligung
selbst
erteilt
hat
,
b)nicht
gewusst
hat
,
dass
es
sich
um
eine
Annahme
als
Kind
handelt
,
oder
wenn
er
dies
zwar
gewusst
hat
,
aber
einen
Annahmeantrag
nicht
hat
stellen
oder
eine
Einwilligung
zur
Annahme
nicht
hat
abgeben
wollen
oder
wenn
sich
der
Annehmende
in
der
Person
des
anzunehmenden
Kindes
oder
wenn
sich
das
anzunehmende
Kind
in
der
Person
des
Annehmenden
geirrt
hat
,
c)durch
arglistige
Täuschung
über
wesentliche
Umstände
zur
Erklärung
bestimmt
worden
ist
,
d)widerrechtlich
durch
Drohung
zur
Erklärung
bestimmt
worden
ist
,
e)die
Einwilligung
vor
Ablauf
der
in
§ 1747
Abs
. 2
Satz
1
bestimmten
Frist
erteilt
hat
.
Englisch
BGB 1760. 2 The application or consent is ineffective only if the person declaring a)at the time of the declaration was in a state of unconsciousness or temporary mental disturbance , if the applicant was incapable of contracting or the child , which was incapable of contracting or not yet fourteen years old , gave the consent itself , b)did not know that it was an adoption , or if he knew this but did not wish to make an application for adoption or did not want to give consent to adoption or if the adoptive parent was mistaken as to the person of the child to be adopted or if the child to be adopted was mistaken in the person of the adoptive parent , c)was induced to make the declaration by deceit as to material circumstances , d)was unlawfully induced to make the declaration by duress , e)gave the consent before the end of the period laid down in section 1747 ( 2 ) sentence 1.