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Satz
BGB 1760. 1 Das Annahmeverhältnis kann auf Antrag vom Familiengericht aufgehoben werden , wenn es ohne Antrag des Annehmenden , ohne die Einwilligung des Kindes oder ohne die erforderliche Einwilligung eines Elternteils begründet worden ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1760. 1
Das
Annahmeverhältnis
kann
auf
Antrag
vom
Familiengericht
aufgehoben
werden
,
wenn
es
ohne
Antrag
des
Annehmenden
,
ohne
die
Einwilligung
des
Kindes
oder
ohne
die
erforderliche
Einwilligung
eines
Elternteils
begründet
worden
ist
.
Englisch
BGB 1760. 1 The adoption relationship may , on application , be cancelled by the family court if it was created without an application of the adoptive parent , without the consent of the child or without the necessary consent of a parent .