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Satz
BGB 1751. 3 Hat die Einwilligung eines Elternteils ihre Kraft verloren , so hat das Vormundschaftsgericht die elterliche Sorge dem Elternteil zu übertragen , wenn und soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1751. 3
Hat
die
Einwilligung
eines
Elternteils
ihre
Kraft
verloren
,
so
hat
das
Vormundschaftsgericht
die
elterliche
Sorge
dem
Elternteil
zu
übertragen
,
wenn
und
soweit
dies
dem
Wohl
des
Kindes
nicht
widerspricht
.
Englisch
BGB 1751. 3 Where the consent of one parent has lost its force , the guardianship court must transfer the parental custody to the parents if and to the extent that this does not conflict with the best interests of the child .