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Satz
BGB 1750. 3 Die Einwilligung kann nicht durch einen Vertreter erteilt werden . Ist der Einwilligende in der Geschäftsfähigkeit beschränkt , so bedarf seine Einwilligung nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters . Die Vorschrift des § 1746 Abs . 1 Satz 2 , 3 bleibt unberührt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1750. 3
Die
Einwilligung
kann
nicht
durch
einen
Vertreter
erteilt
werden
.
Ist
der
Einwilligende
in
der
Geschäftsfähigkeit
beschränkt
,
so
bedarf
seine
Einwilligung
nicht
der
Zustimmung
seines
gesetzlichen
Vertreters
.
Die
Vorschrift
des
§ 1746
Abs
. 1
Satz
2 , 3
bleibt
unberührt
.
Englisch
BGB 1750. 3 The consent may not be given through an agent . If the person consenting has restricted capacity to contract , his consent does not require the approval of his legal representative . The provision of section 1746 ( 1 ) sentences 2 and 3 is unaffected .