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Satz
BGB 1750. 1 Die Einwilligung nach §§ 1746 , 1747 und 1749 ist dem Familiengericht gegenüber zu erklären . Die Erklärung bedarf der notariellen Beurkundung . Die Einwilligung wird in dem Zeitpunkt wirksam , in dem sie dem Familiengericht zugeht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1750. 1
Die
Einwilligung
nach
§§ 1746 , 1747
und
1749
ist
dem
Familiengericht
gegenüber
zu
erklären
.
Die
Erklärung
bedarf
der
notariellen
Beurkundung
.
Die
Einwilligung
wird
in
dem
Zeitpunkt
wirksam
,
in
dem
sie
dem
Familiengericht
zugeht
.
Englisch
BGB 1750. 1 The consent under sections 1746 , 1747 and 1749 must be declared to the family court . The declaration requires notarial recording . The consent becomes effective on the date when it is received by the family court .