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Satz
BGB 1748. 4 In den Fällen des § 1626a Abs . 2 hat das Familiengericht die Einwilligung des Vaters zu ersetzen , wenn das Unterbleiben der Annahme dem Kind zu unverhältnismäßigem Nachteil gereichen würde .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1748. 4
In
den
Fällen
des
§ 1626a
Abs
. 2
hat
das
Familiengericht
die
Einwilligung
des
Vaters
zu
ersetzen
,
wenn
das
Unterbleiben
der
Annahme
dem
Kind
zu
unverhältnismäßigem
Nachteil
gereichen
würde
.
Englisch
BGB 1748. 4 In the cases of section 1626a ( 2 ) , the family court must substitute the consent of the father if the fact that the adoption does not take place would be disproportionately disadvantageous to the child .