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Satz
BGB 1748. 3 Die Einwilligung eines Elternteils kann ferner ersetzt werden , wenn er wegen einer besonders schweren psychischen Krankheit oder einer besonders schweren geistigen oder seelischen Behinderung zur Pflege und Erziehung des Kindes dauernd unfähig ist und wenn das Kind bei Unterbleiben der Annahme nicht in einer Familie aufwachsen könnte und dadurch in seiner Entwicklung schwer gefährdet wäre .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1748. 3
Die
Einwilligung
eines
Elternteils
kann
ferner
ersetzt
werden
,
wenn
er
wegen
einer
besonders
schweren
psychischen
Krankheit
oder
einer
besonders
schweren
geistigen
oder
seelischen
Behinderung
zur
Pflege
und
Erziehung
des
Kindes
dauernd
unfähig
ist
und
wenn
das
Kind
bei
Unterbleiben
der
Annahme
nicht
in
einer
Familie
aufwachsen
könnte
und
dadurch
in
seiner
Entwicklung
schwer
gefährdet
wäre
.
Englisch
BGB 1748. 3 The consent of a parent may also be substituted where he is permanently incapable of caring for and bringing up the child as the result of a particularly serious psychological illness or a particularly serious mental or psychological handicap and where the child , if the adoption does not take place , could not grow up in a family and the child's development would as a result be seriously endangered .