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Satz
BGB 1747. 3 Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und haben sie keine Sorgeerklärungen abgegeben , 1. kann die Einwilligung des Vaters bereits vor der Geburt erteilt werden ; 2. darf , wenn der Vater die Übertragung der Sorge nach § 1672 Abs . 1 beantragt hat , eine Annahme erst ausgesprochen werden , nachdem über den Antrag des Vaters entschieden worden ist ; 3. kann der Vater darauf verzichten , die Übertragung der Sorge nach § 1672 Abs . 1 zu beantragen . Die Verzichtserklärung muss öffentlich beurkundet werden . § 1750 gilt sinngemäß mit Ausnahme von Absatz 4 Satz 1.
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1747. 3
Sind
die
Eltern
nicht
miteinander
verheiratet
und
haben
sie
keine
Sorgeerklärungen
abgegeben
, 1.
kann
die
Einwilligung
des
Vaters
bereits
vor
der
Geburt
erteilt
werden
; 2.
darf
,
wenn
der
Vater
die
Übertragung
der
Sorge
nach
§ 1672
Abs
. 1
beantragt
hat
,
eine
Annahme
erst
ausgesprochen
werden
,
nachdem
über
den
Antrag
des
Vaters
entschieden
worden
ist
; 3.
kann
der
Vater
darauf
verzichten
,
die
Übertragung
der
Sorge
nach
§ 1672
Abs
. 1
zu
beantragen
.
Die
Verzichtserklärung
muss
öffentlich
beurkundet
werden
. § 1750
gilt
sinngemäß
mit
Ausnahme
von
Absatz
4
Satz
1.
Englisch
BGB 1747. 3 If the parents are not married to each other and if they have made no declarations of parental custody , the consent of the father may be given even before the birth ; if the father has applied for the transfer of parental custody under section 1672 ( 1 ) , an adoption may not be pronounced until after there has been a decision on the application of the father ; the father may waive the right to apply for the transfer of parental custody under section 1672 ( 1 ) . The declaration of waiver must be notarially recorded . Section 1750 applies , with the necessary modifications , with the exception of subsection ( 4 ) sentence 1.