kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 1717 Die Beistandschaft tritt nur ein , wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat ; sie endet , wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland begründet . Dies gilt für die Beistandschaft vor der Geburt des Kindes entsprechend .