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Satz
BGB 1714 Die Beistandschaft tritt ein , sobald der Antrag dem Jugendamt zugeht . Dies gilt auch , wenn der Antrag vor der Geburt des Kindes gestellt wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1714
Die
Beistandschaft
tritt
ein
,
sobald
der
Antrag
dem
Jugendamt
zugeht
.
Dies
gilt
auch
,
wenn
der
Antrag
vor
der
Geburt
des
Kindes
gestellt
wird
.