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Satz
BGB 1712. 1 Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben : 1. die Feststellung der Vaterschaft , 2. die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche ; ist das Kind bei einem Dritten entgeltlich in Pflege , so ist der Beistand berechtigt , aus dem vom Unterhaltspflichtigen Geleisteten den Dritten zu befriedigen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1712. 1
Auf
schriftlichen
Antrag
eines
Elternteils
wird
das
Jugendamt
Beistand
des
Kindes
für
folgende
Aufgaben
: 1.
die
Feststellung
der
Vaterschaft
, 2.
die
Geltendmachung
von
Unterhaltsansprüchen
sowie
die
Verfügung
über
diese
Ansprüche
;
ist
das
Kind
bei
einem
Dritten
entgeltlich
in
Pflege
,
so
ist
der
Beistand
berechtigt
,
aus
dem
vom
Unterhaltspflichtigen
Geleisteten
den
Dritten
zu
befriedigen
.
Englisch
BGB 1712. 1 On the written application of a parent , the youth welfare office becomes the legal adviser of the child for the following tasks : the determination of paternity , the assertion of maintenance claims and the disposition of these claims ; if the child is in the foster care of a third party on a payment basis , the legal adviser is entitled to satisfy the third party from the payment made by the person liable for maintenance .