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DeutschBGB 1698b Endet die elterliche Sorge durch den Tod des Kindes , so haben die Eltern die Geschäfte , die nicht ohne Gefahr aufgeschoben werden können , zu besorgen , bis der Erbe anderweit Fürsorge treffen kann .
EnglischBGB 1698b If the parental custody ends as the result of the death of the child , the parents must , until the heir can make other arrangements , carry out the transactions which cannot be deferred without danger .