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Satz
BGB 1698b Endet die elterliche Sorge durch den Tod des Kindes , so haben die Eltern die Geschäfte , die nicht ohne Gefahr aufgeschoben werden können , zu besorgen , bis der Erbe anderweit Fürsorge treffen kann .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1698b
Endet
die
elterliche
Sorge
durch
den
Tod
des
Kindes
,
so
haben
die
Eltern
die
Geschäfte
,
die
nicht
ohne
Gefahr
aufgeschoben
werden
können
,
zu
besorgen
,
bis
der
Erbe
anderweit
Fürsorge
treffen
kann
.
Englisch
BGB 1698b If the parental custody ends as the result of the death of the child , the parents must , until the heir can make other arrangements , carry out the transactions which cannot be deferred without danger .