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Satz
BGB 1696. 1 Eine Entscheidung zum Sorge - oder Umgangsrecht oder ein gerichtlich gebilligter Vergleich ist zu ändern , wenn dies aus triftigen , das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist . § 1672 Abs . 2 , § 1680 Abs . 2 Satz 1 sowie § 1681 Abs . 1 und 2 bleiben unberührt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1696. 1
Eine
Entscheidung
zum
Sorge
-
oder
Umgangsrecht
oder
ein
gerichtlich
gebilligter
Vergleich
ist
zu
ändern
,
wenn
dies
aus
triftigen
,
das
Wohl
des
Kindes
nachhaltig
berührenden
Gründen
angezeigt
ist
. § 1672
Abs
. 2 , § 1680
Abs
. 2
Satz
1
sowie
§ 1681
Abs
. 1
und
2
bleiben
unberührt
.
Englisch
BGB 1696. 1 The decision on the right of custody or of access or a court-approved settlement must be amended if this is appropriate for sound reasons which affect the interests of the child in the long term . Section 1672 ( 2 ) , section 1680 ( 2 ) sentence 1 , as well as section 1681 ( 1 ) and ( 2 ) , remain unaffected thereby .