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Satz
BGB 1688. 4 Für eine Person , bei der sich das Kind auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung nach § 1632 Abs . 4 oder § 1682 aufhält , gelten die Absätze 1 und 3 mit der Maßgabe , dass die genannten Befugnisse nur das Familiengericht einschränken oder ausschließen kann .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1688. 4
Für
eine
Person
,
bei
der
sich
das
Kind
auf
Grund
einer
gerichtlichen
Entscheidung
nach
§ 1632
Abs
. 4
oder
§ 1682
aufhält
,
gelten
die
Absätze
1
und
3
mit
der
Maßgabe
,
dass
die
genannten
Befugnisse
nur
das
Familiengericht
einschränken
oder
ausschließen
kann
.
Englisch
BGB 1688. 4 For a person with whom the child , on the basis of a court decision under section 1632 ( 4 ) or section 1682 , resides , subsections ( 1 ) and ( 3 ) apply subject to the proviso that the powers set out may be restricted or excluded only by the family court .