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Satz
BGB 1688. 3 Die Absätze 1 und 2 gelten nicht , wenn der Inhaber der elterlichen Sorge etwas anderes erklärt . Das Familiengericht kann die Befugnisse nach den Absätzen 1 und 2 einschränken oder ausschließen , wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1688. 3
Die
Absätze
1
und
2
gelten
nicht
,
wenn
der
Inhaber
der
elterlichen
Sorge
etwas
anderes
erklärt
.
Das
Familiengericht
kann
die
Befugnisse
nach
den
Absätzen
1
und
2
einschränken
oder
ausschließen
,
wenn
dies
zum
Wohl
des
Kindes
erforderlich
ist
.
Englisch
BGB 1688. 3 Subsections ( 1 ) and ( 2 ) do not apply if the person with parental custody declares otherwise . The family court may restrict or exclude the powers under subsections ( 1 ) and ( 2 ) if this is necessary for the best interests of the child .