kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 1687a Für jeden Elternteil , der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder eines sonstigen Inhabers der Sorge oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufhält , gilt § 1687 Abs . 1 Satz 4 und 5 und Abs . 2 entsprechend .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1687a
Für
jeden
Elternteil
,
der
nicht
Inhaber
der
elterlichen
Sorge
ist
und
bei
dem
sich
das
Kind
mit
Einwilligung
des
anderen
Elternteils
oder
eines
sonstigen
Inhabers
der
Sorge
oder
auf
Grund
einer
gerichtlichen
Entscheidung
aufhält
,
gilt
§ 1687
Abs
. 1
Satz
4
und
5
und
Abs
. 2
entsprechend
.
Englisch
BGB 1687a For each parent who does not have parental custody and with whom the child resides with the consent of the other parent or of another person with parental custody or on the basis of a court decision , section 1687 ( 1 ) sentences 4 and 5 and ( 2 ) apply with the necessary modifications .