kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
DeutschBGB 1686 Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen , soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht . Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht .