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Satz
BGB 1686 Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen , soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht . Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 1686
Jeder
Elternteil
kann
vom
anderen
Elternteil
bei
berechtigtem
Interesse
Auskunft
über
die
persönlichen
Verhältnisse
des
Kindes
verlangen
,
soweit
dies
dem
Wohl
des
Kindes
nicht
widerspricht
.
Über
Streitigkeiten
entscheidet
das
Familiengericht
.